Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Darlegung und Beweisführung einzelvertraglicher Abreden - Urlaubsgewährung - Urlaubsübertragung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für eine behauptete Freistellung zur Urlaubsgewährung ist der Arbeitnehmer in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig; Darlegungspflicht und Beweispflicht eines Arbeitnehmers für eine behauptete Freistellung zur Urlaubsgewährung; Beweisverwertungsverbot bei ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweisverwertungsverbot bei zielgerichtetem Mithörenlassen eines Telefongespräches durch Einschalten der Lautsprechfunktion; Parteivernehmung bei Beweisantritt zum Inhalt eines Vieraugengesprächs; unbegründete Klage auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung bei fehlendem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 23.06.2010 - 1 Ca 1795/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10
Dem Interesse an der Beweiserhebung muss über das bestehende "schlichte" Beweisinteresse hinaus besondere Bedeutung für die Rechtsverwirklichung einer Partei zukommen (BVerfG vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 - BVerfGE 106, 28 ff.). - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10
Hierbei ist in jedem Einzelfall durch eine Güterabwägung zu ermitteln, ob der Eingriff durch ein konkurrierendes anderes Interesse gerechtfertigt ist oder nicht (BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08 - NJW 2010, 104-109, II., 3. und 4. der Gründe). - BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10
Die Partei ist unter den Voraussetzungen des § 448 ZPO als Partei zu vernehmen oder im Wege der Parteianhörung nach § 141 ZPO persönlich zu hören, wie dies auch für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtssprechung anerkannt ist (BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - AP Nr. 6 zu § 448 ZPO mit Hinweisen auf die Entscheidung des BVerfG vom 21.02.2001 - 2 BvR 140/09; BAG vom 19.11.2008 - 10 AZR 671/07 - AP Nr. 7 zu § 448 ZPO). - BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07
Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2011 - 11 Sa 457/10
Die Partei ist unter den Voraussetzungen des § 448 ZPO als Partei zu vernehmen oder im Wege der Parteianhörung nach § 141 ZPO persönlich zu hören, wie dies auch für die Fallgestaltung, dass in einem Zivilprozess eine Seite auf einen ihr nahestehenden Zeugen zurückgreifen kann, während die andere Seite an einem "Vieraugengespräch" lediglich allein beteiligt war, in der Rechtssprechung anerkannt ist (BAG vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - AP Nr. 6 zu § 448 ZPO mit Hinweisen auf die Entscheidung des BVerfG vom 21.02.2001 - 2 BvR 140/09; BAG vom 19.11.2008 - 10 AZR 671/07 - AP Nr. 7 zu § 448 ZPO).